Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht sind die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie zwischen Betriebspartnern und auch zwischen den Vertretungsorganen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände). Hierum ranken sich vielfältige Detailfragen naturgemäß rund um die Begründung, Beendigung und Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen, aber auch um wesentlich komplexere Vorgänge im Zusammenhang mit einer Betriebsänderung, einem Verkauf des Unternehmens oder gar einer Insolvenz.
Wir übernehmen für Sie die Beratung sowohl in komplexen Vorgängen, insbesondere bei Umstrukturierungen, Veräußerungen u. ä. als auch die Vertretung in gerichtlichen wie außergerichtlichen Auseinandersetzungen.

Baurecht

Das Baurecht umfasst öffentliches und privates Baurecht. Zum öffentlichen Baurecht gehören insbesondere das Bauplanungsrecht sowie das Bauordnungsrecht. Das gesetzliche Bauplanungsrecht ist Bundesrecht und Grundlage des kommunalen Planungsrechts, also der Bauleitplanung: Flächennutzungspläne, Bebauungspläne. Das Bauordnungsrecht ist Landesrecht; die Bayerische Bauordnung regelt im Wesentlichen die Sicherheitsfragen beim Bauen wie zum Beispiel den Brandschutz sowie das baurechtliche Verfahren für Einzelbauvorhaben: Baugenehmigungen, Beseitigungsanordnungen. Zum privaten Baurecht gehören insbesondere das Bauvertragsrecht sowie Fragen von Gewährleistung und Schadensersatz.

Due Diligence

Um bei Beteiligungen und Kauf von Firmen nicht nach Vertragsschluss Prozesse und Streitereien führen zu müssen, sollte man sein Zielobjekt vorher gründlich prüfen lassen. Wir checken die betriebswirtschaftliche und rechtliche Verfassung des Unternehmens und prüfen die Risiken der vorhandenen Verträge und ggf. Rechtsstreitigkeiten.
Dabei arbeiten wir auf Tagessatzbasis unter Einsatz aller erforderlichen Rechtskompetenzen und begleiten Sie vom letter of intent bis zum Vertragsabschluss. Durch unsere Beteiligung an der Ostbayerischen Mittelstandsbeteiligungs-GmbH können wir bei Bedarf auch den finanztechnischen Check vermitteln. Kauf und Verkauf von Firmen sind traditionell ein Schwerpunktbereich unseres Teams.

Energierecht

Energierecht ist eine besonders umfangreiche und auf eine Vielzahl von Rechtsbereichen und Einzelgesetzen aufgefächerte Materie, das seinen Ursprung auf europarechtlicher Ebene hat. Hierzu gehören neben dem allgemein bekannten Recht der erneuerbaren Energien, das im Alltag nicht nur in Gestalt der Einspeisevergütung sondern aktuell häufig auch in Fragestellungen in den Bereichen Wärmelieferung und Contracting auftritt, auch der Bereich des Energiewirtschaftsrechts und des Energiesteuerrechts.

Erbrecht

Den Schwerpunkt des Erbrechts sehen wir in der Gestaltungsberatung. Es ist streitvermeidend und vor allem auch steuerlich ratsam, frühzeitig erbrechtliche Verfügungen zu treffen, um die für jeden Menschen unvermeidliche Rechtsnachfolge zu regeln. Wir beraten sie bei der zivilrechtlich und steuerlich für Sie und ihre Angehörigen richtigen Testamentsfassung und gestalten die meist sinnvolle vorweggenommene Erbfolge, nicht nur im unternehmerischen Bereich.
Wenn es zwischen Miterben und Pflichtteilsberechtigten zu Konflikten kommt, dann übernehmen wir die außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung unserer Mandanten. Auch Erbrechtsfälle mit Bezug zu ausländischen Rechtsordnungen, insbesondere im hispanischen Raum, gehören natürlich zu unserem Leistungsspektrum.
Wir empfehlen unseren Mandaten die Fertigung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, da diese ja den Menschen noch betreffen, wenn er selbst lebt. Auch diese Verfügungen wollen aufgrund langjähriger Erfahrung gut durchdacht und gestaltet sein.

Europarecht

Der supranationale Verbund der Europäischen Union beherrscht das öffentliche Leben und den wirtschaftlichen Alltag auf vielfältige Weise, hierbei ist das Unionsrecht dem nationalen Recht grundsätzlich übergeordnet. Die europarechtlichen Grundfreiheiten zielen auf die Herstellung eines europäischen Binnenmarktes ab und finden über unzählige Verordnungen und Richtlinien direkten Einfluss auf unsere nationale Gesetzgebung.

Gesellschaftsrecht

Von der Gründung bis zur Liquidation begleiten wir das unternehmerische Engagement unserer Mandanten. Die Fassung individueller Gesellschaftsverträge gehört ebenso zum Aufgabengebiet des Anwalts wie die Vertretung im Gesellschafterstreit, gerichtlich und außergerichtlich. Der Anwalt kennt aus der Praxis die Streitpunkte, welche es im Vertrag oder in der Auseinandersetzung zu regeln gilt.
Kauf und Verkauf von Unternehmen sowie die Beratung bei Umstrukturierung – gleich ob im Arbeits-, Vertrags- oder Steuerrecht – stellen einen Schwerpunkt unserer Arbeit dar. Insbesondere verfügen wir über langjährige Praxis in der due Diligence, also im Check eines Unternehmens, an dem Sie sich beteiligen wollen oder das sie erwerben möchten. Auch hier bieten wir im Verbund mit unseren Steuerberatern alle Leistungsspektren im Bilanz- und Rechtswesen des Innen- und Außenlebens von Unternehmen und Gesellschaften.

Gewerblicher Rechtsschutz

Der Schutz des geistigen Eigentums hat höchste Priorität. Verletzungen gegen Urheberechte oder Markenrechte können enorme finanzielle Schäden bei den Inhabern verursachen. Auch vor unlauteren Wettbewerbshandlungen und Wettbewerbsbeschränkungen ist der Marktbeteiligte zu schützen. Das europäische Wettbewerbs- und Kartellrecht ist in diesem Bereich nicht mehr wegzudenken.

(Gewerbliches) Mietrecht

Das Recht der Gewerberaummiete hat aufgrund seiner existenziellen Bedeutung für den Unternehmer eine enorme Bedeutung im Wirtschaftsrecht gewonnen. Der Bestand des Mietverhältnisses und die wirtschaftliche Existenz des Unternehmers sind untrennbar miteinander verknüpft. Hier gilt es bereits bei Verhandlung und Gestaltung dieser Verträge den rechtlichen Hintergrund umfassend zu prüfen um so interessengerechte Verträge erstellen zu können. Wir unterstützen Sie selbstverständlich auch bei Fragestellungen im Zusammenhang mit der Beendigung solcher Mietverhältnisse auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Handelsrecht

Handelsrecht ist Kaufmannsrecht. Ob der Einzelhändler, der Handelsvertreter oder auch die Personen- oder Kapitalgesellschaften - bei Betreiben eines Handelsgewerbes unterliegen sie besonderen gesetzlichen Anforderungen. Als tragende Säule unserer Wirtschaft bedarf der Mittelstand einer sorgsamen Beachtung der Rechte und Pflichten im Handel mit Lieferanten und Kunden.

Internationaler Rechtsverkehr

Grenzüberschreitende Rechtsprobleme stehen auf der Tagesordnung. Ob der internationale Warenhandel, der Markteintritt in Südamerika, der Immobilienkauf in Spanien oder der schlichte Urlaub in die Karibik. Zu beantworten sind die Fragen, welches Recht überhaupt anwendbar ist und wie berechtigte Ansprüche im Ausland durchzusetzen sind. Hierbei sind zahlreiche internationale Abkommen zu berücksichtigen.

Kommunalrecht

Zum Kommunalrecht gehören das Kommunalverfassungsrecht, das kommunale Wahlrecht sowie das kommunale Haushalts- und Wirtschaftsrecht. Im einzelnen geht es um die Rechtsgrundlagen von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid und, dargestellt am Beispiel der Stadt Regensburg, um die Zuständigkeitsverteilung zwischen Stadtrat und Oberbürgermeister, um die Wahl von weiteren Bürgermeistern und Referenten, um die Bildung von Ausschüssen, um das Verfahren im Stadtrat, um Haushalt und Personal der Stadt, um die kommunale Rechtsetzung durch Satzungen und Rechtsverordnungen. Zu nennen sind hier besonders die jährliche Haushaltssatzung, Beitragssatzungen und Bebauungspläne, auch die Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen etwa durch Freisitze von Gaststätten. Zum Kommunalrecht gehören ferner alle Fragen der örtlichen Daseinsvorsorge wie Strom- Gas- und Wasserversorgung, Abwasser- und Ablallentsorgung, der öffentliche Personennahverkehr mit Omnibussen. Weitere Bereiche sind Kultur – Stadttheater – und Kulturförderung sowie Straßen- und Schulbaumaßnahmen.

Steuerrecht

Die Bearbeitung spezifischer steuerrechtlicher Fragen sowie die Vertretung des Steuerpflichtigen im Einspruchs- und finanzgerichtlichen Verfahren ist traditionell die Tätigkeit des Fachanwalts für Steuerrecht. Auch die Verteidigung im Steuerstrafverfahren und in der Steuerfahndung sollte von einem Fachjuristen geführt werden, der die Mechanismen der Finanzverwaltung kennt.
Wir verbinden die zwanzigjährige anwaltliche Erfahrung im Bereich des Steuerrechts mit der Zusammenarbeit mit versierten Steuerberatern, so dass die umfassende Betreuung unserer Mandanten in allen Bereichen des Steuerrechts gewährleistet ist.
Auch Gründung, Änderung und Kauf- sowie Verkauf von Unternehmen, angefangen von der Erstellung des Gesellschaftsvertrags bis zur Due Diligence und Erarbeitung aller erforderlicher Vertragsgestaltungen gehören zum Leistungsspektrum unserer Kanzlei.

Verfassungsrecht

Zum Verfassungsrecht gehören Staatsrecht, Wahlrecht und Parlamentsrecht einschließlich des Petitionsrechts, die Frage der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen sowie deren Überprüfung durch den Bürger mittels Verfassungsbeschwerde, in Bayern auch mittels Popularklage. Dabei spielen die Grundrechte bzw. deren Verletzung eine besondere Rolle. Mit Eingaben und Beschwerden – Petitionen – kann jedermann sich an das Parlament wenden, also zum Beispiel an den Bayerischen Landtag oder an den Deutschen Bundestag, je nach Zuständigkeit. Bei der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen kommt es besonders auf die Grundrechtskonformität und auf die Kompetenzmäßigkeit an: wer darf überhaupt gesetzlich regeln – Bund oder Land?

Vertragsrecht, Vertragsgestaltung

Vertragliche Beziehungen zwischen Privatpersonen, Gesellschaften oder auch öffentlichen Trägern sind vielfältig und komplex. Der Vertrag ist das Mittel zur rechtlichen Verwirklichung individueller Ziele und Besonderheiten in einem Gemengelage bestimmter tatsächlicher Umstände und subjektiver Vorstellungen.
Mit der richtigen Verhandlungsführung und Vertragsgestaltung werden Konflikte im Vorfeld vermieden und Vorteile geschaffen.

Verwaltungsrecht

Zum Verwaltungsrecht gehören das allgemeine Verwaltungsrecht, das Verwaltungsverfahrensrecht sowie das Verwaltungsprozessrecht. Im allgemeinen Verwaltungsrecht und im Verwaltungsverfahrensrecht geht es um generelle Fragen; zum Beispiel darum, ob eine Regelung mit Rückwirkung erfolgen darf, ob ein Verwaltungsakt widerrufen oder zurückgenommen werden kann, ob eine Behörden korrekt gehandelt, insbesondere von ihrem Ermessen pflichtgemäß Gebrauch gemacht hat. Ferner geht es oft um rechtliches Gehör, um Fristen und Rechtsbehelfe sowie schließlich um Verwaltungszwangsmaßnahmen. Das Verwaltungsprozessrecht regelt insbesondere das verwaltungsgerichtliche Verfahren einschließlich des vorläufigen Rechtsschutzes. Zum besonderen Verwaltungsrecht gehören unter anderem Straßenverkehrsrecht, Polizeirecht, Versammlungsrecht, Ausländerrecht, öffentliches Baurecht, Beamtenrecht und Wehrrecht.

Wirtschaftsstrafrecht

Berührungspunkte mit Vorschriften des Wirtschaftsstrafrechtes gibt es beginnend mit der Gründung eines Unternehmens über dessen Führung seine Beendigung in vielfältigsten Formen. Von Wirtschaftsstrafrecht spricht man immer dann, wenn der Schutzzweck der Strafnorm Bereiche auf Bereiche der Wirtschaft gerichtet ist. Hierunter fallen insbesondere Delikte aus dem Steuerstrafrecht und Insolvenzrecht wie auch die Tatbestände des Betruges, der Untreue oder auch der Diebstahl geistigen Eigentums. Wir beraten und vertreten Sie hier von der Prävention bis hin zur Verteidigung.

Wirtschaftsverwaltungsrecht

Im Wirtschaftsverwaltungsrecht, es handelt sich hier um ein Segment im besonderen Verwaltungsrecht, geht es um Angelegenheiten mit wirtschaftlicher Dimension im Bereich der öffentlichen Verwaltung. Überschneidungen mit anderen, zum Beispiel kommunalrechtlichen Fragen sind möglich und nicht selten. Zum Wirtschaftsverwaltungsrecht gehören die Verfassungsgrundlagen des Wirtschaftslebens, staatliche Wirtschaftsverwaltung, Selbstverwaltung etwa durch Kammern, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Handwerksrecht, Verkehrsgewerberecht, Vergaberecht und Subventionsrecht.

Zollrecht (Außenhandel)

Wir leben im Zeitalter der Globalisierung. Ob die Einfuhr von Obst aus Brasilien und Textilien aus China oder die Ausfuhr deutscher Maschinenteile und Waffensysteme ? Außenhandelsgeschäfte über die europäischen Binnengrenzen hinweg erfordern die strenge Beachtung zahlreicher besonderer öffentlicher Bestimmungen und internationaler Abkommen. Deutsches Zollrecht heißt europäisches Zollrecht. Sämtliche Mitgliedsstaaten richten sich nach dem einheitlichen sog. Zollkodex.